Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung vom 21.02.2019

Inhaltsverzeichnis

1. Umfang, Gültigkeit und Änderungen

1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und bitblaze, Inhaber Alexander Holzapfel, nachfolgend als "bitblaze" bezeichnet.

1.2 Die Verpflichtungen von bitblaze richten sich ausschließlich nach dem Umfang und Inhalt eines von bitblaze entgegengenommenen Auftrages oder einer von bitblaze ausgestellten Auftragsbestätigung und diesen „Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen“ in den der Art des Auftrages entsprechenden Abschnitten.

1.3 Änderungen der AGB können von bitblaze vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die aktuelle Fassung ist auf der Website von bitblaze abrufbar (bzw wird dem Vertragspartner auf Wunsch zugesandt).

1.4 Sofern die Änderung den Vertragspartner nicht ausschließlich begünstigt, wird eine Kundmachung der Änderungen mindestens zwei Monate vor der Wirksamkeit der neuen Bestimmungen erfolgen. In diesem Fall wird bitblaze den Vertragspartner mindestens ein Monat vor Inkrafttreten der Änderung ihren wesentlichen Inhalt zusammengefasst und in geeigneter Form, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, mitteilen. bitblaze wird den Vertragspartner bei dieser Mitteilung gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass sie berechtigt sind, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung zu kündigen. bitblaze behält sich das Recht vor, im Fall der Kündigung des Vertragspartners binnen vier Wochen nach Erhalt der Kündigung zu erklären, am Vertrag zu den bisherigen Bedingungen festhalten zu wollen. Diesfalls ist die Kündigung des Vertragspartners gegenstandslos.

2. Honorar und Zahlung

2.1 Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Angebot genannten Preise. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in diesem Preis bereits enthalten. bitblaze behält sich Preisänderungen bei unverhältnismäßiger Nutzung (zum Beispiel einem unvorhersehbar großem Trafficaufkommen) vor. Der Auftraggeber hat in dem Fall die Möglichkeit den Vertrag zum neuen Preis nicht zuzustimmen und zu kündigen. bitblaze behält sich das Recht vor, im Fall der Kündigung des Vertragspartners binnen vier Wochen nach Erhalt der Kündigung zu erklären, am Vertrag zu den bisherigen Bedingungen festhalten zu wollen. Diesfalls ist die Kündigung des Vertragspartners gegenstandslos.

2.2 Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung von Leistungen durch bitblaze. Bei Zahlungsverzug ist bitblaze berechtigt, sämtliche daraus entstehende Spesen und Kosten, auch Kosten des notwendigen Einschreitens von Inkassounternehmen oder Anwälten, sowie Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. zu verrechnen. Bei Bezahlung mittels Kreditkarte hat der Vertragspartner dafür Sorge zu tragen, dass die Kreditkarte nicht gesperrt oder abgelaufen ist, widrigenfalls daraus entstehende Verzögerungen bei der Bezahlung zu seinen Lasten gehen und Verzugszinsen verrechnet werden können. bitblaze geht davon aus, dass der Vertragspartner seine Kreditkarte rechtzeitig vor Ablauf verlängert.

2.3 Darüber hinaus ist bitblaze bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen aus Dienstleistungsverträgen mit schriftlicher oder elektronischer Verständigung an den Vertragspartner bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen oder das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

2.4 Einwendungen gegen die in Rechnung gestellten Forderungen sind vom Vertragspartner innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu erheben, andernfalls die Forderung dem Grund und Höhe nach als anerkannt gilt.

2.5 Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber bitblaze und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von bitblaze nicht anerkannter Mängel, ist ausgeschlossen.

2.6 bitblaze behält sich bei grundlegenden Änderungen der für die Kalkulation wichtigen Parametern eine Änderung (Anhebung oder Senkung) der vereinbarten Konditionen vor.

2.7 Der Auftraggeber sorgt über die vertragliche Nebenpflicht hinaus besonders sorgfältig für den aktuellen Stand aller zur Verrechnung notwendigen Daten (Adressänderung, Ablaufdatum bei Kreditkarten, etc.)

2.8 Wenn nicht anders vereinbart, entsteht der Honoraranspruch für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. bitblaze ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von € 5.000 , oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist bitblaze berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

2.9 Alle Leistungen von bitblaze, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar oder monatliche Gebühren abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle von bitblaze getätigten Barauslagen sind vom Vertragspartner zu ersetzen.

3. Leistungsumfang

3.1 Hosting

3.1.1 Soweit Gegenstand des Vertragsverhältnisses die Registrierung von Domainnamen ist, schuldet bitblaze lediglich die Vermittlung der gewünschten Domain. Von einer tatsächlichen Zuteilung des Domainnamens kann der Vertragspartner daher erst dann ausgehen, wenn dieser durch bitblaze bestätigt wurde. bitblaze hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss. Eine Haftung und Gewährleistung für die tatsächliche Zuteilung der bestellten Domainnamen ist deshalb ausgeschlossen.

3.1.2 bitblaze gewährleistet für die Infrastruktur in den Rechenzentren eine Netzwerkverfügbarkeit von 99,5 % im Jahresmittel. Ist die Sicherheit des Netzbetriebes oder die Aufrechterhaltung der Netzintegrität gefährdet, hat bitblaze das Recht den Zugang zu den Leistungen je nach Erfordernis vorübergehend zu beschränken.

3.1.3 bitblaze gewährleistet den Betrieb der Serversysteme und deren ordnungsgemäße Funktion. Falls im Vertrag oder der Leistungsbeschreibung nicht anders vereinbart, gilt eine minimale Verfügbarkeit des gesamten Services von 99% im Jahresmittel. Diese Mindestverfügbarkeit darf bei Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Vertragspartner unterschritten werden.

3.1.4 Wird vom Vertragspartner eine Anmeldung seiner Internetpräsenz bei einer oder mehreren Suchmaschinen (Online-Suchdienste von Internet-Inhalten) gewünscht, so schuldet bitblaze auch hier nur die Vermittlung. Über die Aufnahme in die Suchmaschine und den Zeitpunkt entscheidet allein der Betreiber der jeweiligen Suchmaschine. Ausgenommen von dieser Regelung sind im vorhinein getroffene Vereinbarungen im Falle von gebuchten Leistungen im Bereich Suchmaschinenoptimierung (SEO).

3.1.5 Technische Limitationen und Einschränkungen sind in den von bitblaze geführten System Policies geregelt. Eine grundlegende Änderung dieser Policies bedarf der Verständigung des Vertragspartners. Der Vertragspartner hat anschließend das Recht den bekanntgegebenen Änderungen zuzustimmen oder diese mittels Kündigung der Leistung abzulehnen. bitblaze behält sich das Recht vor, im Fall der Kündigung des Vertragspartners binnen vier Wochen nach Erhalt der Kündigung zu erklären, am Vertrag zu den bisherigen Bedingungen festhalten zu wollen. Diesfalls ist die Kündigung des Vertragspartners gegenstandslos.

3.1 Dienstleistungen

3.2.1 Von bitblaze im Rahmen eines Auftrags entwickelte Webseiten, Programme, erstellte Grafiken und sonstige urheberrechtlich geschützte Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Gesamtsumme und auch darüber hinaus im Besitz von bitblaze. Der Vertragspartner erwirbt mit dem geleisteten Honorar lediglich die Nutzungsrechte für die von bitblaze geschaffenen Werke.

3.2.2 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch bitblaze. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch bitblaze. Innerhalb des vom Auftraggebers vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit.

3.2.3 Der Auftraggeber wird bitblaze zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird bitblaze von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Auftraggeber trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von bitblaze wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

3.2.4 Der Auftraggeber ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc) auf allfällige Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. bitblaze haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird bitblaze wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Auftraggeber bitblaze schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

4. Datensicherheit

4.1 Der Vertragspartner erhält zur Pflege seines Angebotes eine Nutzerkennung und ein Passwort. Er ist verpflichtet, dies vertraulich zu behandeln und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des Passwortes resultiert. Erlangt der Vertragspartner davon Kenntnis, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist, hat er bitblaze hiervon unverzüglich zu informieren. Sollten infolge Verschuldens des Auftraggebers Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von bitblaze nutzen, haftet der Vertragspartner uns gegenüber auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Im Verdachtsfall hat der Vertragspartner deshalb die Möglichkeit, ein neues Kennwort anzufordern, das bitblaze dem Auftraggeber zusendet.

4.2 Hosting

4.2.1 Soweit Daten an bitblaze übermittelt werden, stellt der Vertragspartner Sicherheitskopien her. Soweit dies im jeweiligen Angebot enthalten ist, werden die Serversysteme regelmäßig gesichert. Für den Fall eines dennoch auftretenden Datenverlustes ist der Auftraggeber verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an bitblaze zu übermitteln.

4.2.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, vor jeder eigenen oder in Auftrag gegebenen Änderung eine vollständige Datensicherung durchzuführen. Eine etwaige, im Produkt oder dem Angebot beschriebene, regelmäßige Sicherung der Daten des Vertragspartners wird gegen Verrechnung des Aufwandes nur nach expliziter Anforderung eingespielt. Für daraus entstehende Verluste der vor dem Widerherstellen bestehenden Daten ist der Vertragspartner selbst verantwortlich.

4.2.3 Insofern im Angebot oder der Leistungsbeschreibung nicht anders vereinbart, hat der Vertragspartner für die Sicherung seiner bei uns gespeicherten Daten selbst zu sorgen. Eine Datensicherung durch bitblaze ist nur dann verpflichtend, wenn auf diese auch explizit und schriftlich vor dem Vertragsabschluss hingewiesen wurde. Falls nicht anders vereinbart, sichern wir Daten einmal täglich zu einem von bitblaze frei wählbarem Zeitpunkt und behalten diese gesicherten Daten verschlüsselt für 7 Tage auf.

4.2 Dienstleistungen

5.3.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, bitblaze alle nötigen Daten zur Erbringung der vereinbarten Leistungen zu übermitteln. Für eine Datensicherung ist bitblaze dabei nicht verantwortlich. Sollte es im Zeitraum der Projektumsetzung zu einem Datenverlust bei bitblaze kommen, ist der Auftraggeber verpflichtet die anfangs zur Verfügung gestellten Daten erneut an bitblaze zu übermitteln.

5.3.2 bitblaze wird nach Abschluss der Entwicklung eines Projekts in eigenem Interesse eine Sicherheitskopie des Projekts behalten. Der Vertragspartner hat auf diese Kopie keinen rechtlichen Anspruch und ist ab Übergabe selbst für die zur Verfügung gestellten Daten verantwortlich. Ein erneutes Zusenden der Daten durch bitblaze passiert lediglich auf freiwilliger Basis und ist durch keinen rechtlichen Anspruch gedeckt.

5. Datenschutz

5.1 Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und mit dem Datenschutzgesetz (DSG).

5.2 Personenbezogene Daten des Vertragspartners werden nur erhoben und verwendet, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind. Der Vertragspartner verpflichtet sich, diese Daten in seinem Online-Administrationsbereich stets auf dem aktuellen Stand zu halten.

5.3 Die E-Mail-Adressen des Vertragspartners nutzen wir für Informations-Schreiben zu den Aufträgen, für Rechnungen und sofern der Auftraggeber nicht widerspricht, zur Kundenpflege sowie, falls vom Vertragspartner gewünscht, für eigene Newsletter.

5.4 Wir geben keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, soweit dies zur Ermittlung des Entgelts und zur Abrechnung mit dem Vertragspartner erforderlich ist.

5.5 Der Vertragspartner hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Sofern einer Löschung gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten oder sonstige gesetzliche Gründe entgegenstehen, werden die Daten gesperrt.

5.6 Sollten vom Vertragspartner zur Erbringung von Leistungen eigene Daten und Daten von Kunden des Auftraggebers an bitblaze übermittelt werden, verpflichtet sich bitblaze diese Daten mit höchster Sorgfalt zu behandeln und alle möglichen und zumutbaren Schritte zu unternehmen um diese Daten zu schützen. Von bitblaze hinzugezogene Dritte werden mit einer Geheimhaltungserklärung verpflichtet diese Daten ebenso vertraulich zu behandeln.

6. Veröffentlichte Inhalte

6.1 Hosting

6.1.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von ihm ins Internet eingestellten Inhalte als eigene oder fremde Inhalte zu kennzeichnen und seinen vollständigen Namen und seine Anschrift darzustellen.

Darüber hinausgehende Pflichten können sich aus rechtlichen Bestimmungen des Staates Österreich ergeben. Der Vertragspartner verpflichtet sich, dies in eigener Verantwortung zu überprüfen und zu erfüllen.

6.1.2 Der Vertragspartner verpflichtet sich, keine Inhalte zu veröffentlichen, welche Dritte in ihren Rechten verletzen oder sonst gegen geltendes Recht verstoßen. Das Hinterlegen von erotischen, pornografischen, extremistischen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten ist unzulässig. Wir sind berechtigt, den Zugriff des Vertragspartners für den Fall zu sperren, dass hiergegen verstoßen wurde. Das gleiche gilt für den Fall, dass der Vertragspartner Inhalte veröffentlicht, die geeignet sind, Dritte in ihrer Ehre zu verletzen, Personen oder Personengruppen zu beleidigen oder zu verunglimpfen. Das gilt auch für den Fall, dass ein tatsächlicher Rechtsanspruch nicht gegeben sein sollte. Wir sind nicht verpflichtet, die Inhalte unseres Vertragspartners zu überprüfen.

6.1.3 Die Versendung von Spam-Mails ist untersagt. Dies umfasst insbesondere die Versendung unzulässiger, unverlangter Werbung an Dritte. Bei der Versendung von E-Mails ist es zudem untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absenders auf sonstige Weise zu verschleiern. Bei Nichtbeachtung sind wir berechtigt den Zugriff zu sperren.

7. Haftung

7.1 Hosting

7.1.1 Für unmittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn durch technische Probleme und Störungen innerhalb des Internets, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, übernehmen wir keine Haftung.

7.1.2 Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Dies gilt nicht in allen Fällen von Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.

Für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn haften wir gegenüber Unternehmern nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt, max. auf 100 % der jährlichen Produktmiete.

7.1.3 Verstößt der Vertragspartner mit dem Inhalt seiner Internetseiten gegen die in Ziffer 6.1 genannten Pflichten, insbesondere gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten, so haftet er uns gegenüber auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, auch Vermögensschäden. Darüber hinaus verpflichtet sich der Vertragspartner, uns von Ansprüchen Dritter – gleich welcher Art – freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von in das Internet gestellten Inhalten resultieren. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, uns von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.

8. Vertragsdauer, Kündigung und Erfüllungsort

8.1 Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, werden fortlaufende Verträge auf unbefristete Zeit geschlossen.

8.2 Verträge sind von beiden Seiten jeweils mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende, ohne Angabe von Gründen, kündbar, frühestens jedoch zum Ablauf der jeweils vertraglich vereinbarten Mindestvertragslaufzeit. Eine Kündigung kann in Textform per Brief, E-Mail oder über den gesicherten Online-Administrationsbereich erfolgen, soweit diese Möglichkeit zur Verfügung steht.

8.3 bitblaze ist darüber hinaus berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Ein solcher wichtiger Grund liegt unter anderem dann vor, wenn der Vertragspartner die in Ziffer 2 genannten Regelungen missachtet. Ein solcher wichtiger Grund kann unter anderem auch darin liegen, dass der Vertragspartner wesentlich oder trotz Abmahnung gegen die Pflichten aus Ziffer 6 verstößt. Ein weiterer wichtiger Grund welcher zur Sperrung oder fristlosen Kündigung führen kann, liegt vor, wenn der Vertragspartner Inhalte verwendet, welche das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten.

8.4 Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist Breitenbrunn am Neusiedler See. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für Breitenbrunn am Neusiedler See örtlich zuständige Gericht, sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist. Dasselbe gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wir sind darüber hinaus berechtigt, am Sitz des Vertragspartners zu klagen.

8.5 Beabsichtigt der Auftraggeber die Übertragung seiner vertraglichen Rechte auf eine andere Person, bedarf er hierfür unserer Zustimmung. Eine Übertragung der vertraglichen Rechte kann nur schriftlich per Brief oder über den gesicherten Online-Administrationsbereich erfolgen, soweit diese Möglichkeit zur Verfügung steht. Bei einer Übertragung per Brief muss der bisherige und neue Vertragspartner eigenhändig unterschreiben. bitblaze behält sich das Recht vor, bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit eingereichter Übertragungsansuchen weitergehende Überprüfungen durchzuführen.

9. Eigentumsrecht und Urheberrecht

9.1 Dienstleistungen

9.1.1 Alle Leistungen von bitblaze, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von bitblaze und können von bitblaze jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen von bitblaze jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von bitblaze setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von bitblaze dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.

9.1.2 Änderungen bzw Bearbeitungen von Leistungen durch bitblaze, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Vertragspartner oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von bitblaze und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.

9.1.3 Für die Nutzung von Leistungen von bitblaze, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung von bitblaze erforderlich. Dafür steht bitblaze und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

10. Kennzeichnung

10.1 bitblaze ist berechtigt, auf allen Werbemitteln, Webseiten, erstellten Programmen und bei allen Werbemaßnahmen auf bitblaze und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Vertragspartner dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

10.6 bitblaze ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Vertragspartners dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

11. Recht

11.1 Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen bitblaze und dem Kunden unterliegen dem österreichischen Recht.